Medienmitteilung von Suisseculture
Bessere soziale Sicherheit für Kulturschaffende
Was unter dem Titel “Bessere soziale Sicherheit für Kulturschaffende” vom Mediendienst des Bundesrates am 30. September 2009 verkündet und in den Medien verbreitet wurde, ist in der Tat eine Änderung der AHV-Verordnung, welche eine vor 2 Jahren dort beschlossene Verschlechterung abzufedern hilft.
Gemäss dieser Änderung, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit anfangs 2008 eingeführt wurde, haben Arbeitnehmer, mit weniger als 2‘200 Franken Einkommen bei der gleichen Arbeitgeberin, nur noch Anspruch auf AHV/IV/ALV-Beiträge, wenn sie dies explizit von ihr verlangen. Diese, als Vereinfachung für die Arbeitgeberinnen gedachte Regelung, hatte zur Folge, dass vor allem in Audiovisions-, Theater- und Musikbereich, wo viele temporäre Kurzarbeitsverhältnisse mit kleineren Entlöhnungen eingegangen werden, zahlreiche Löhne bei der AHV und der Arbeitslosenversicherung nicht mehr abgerechnet wurden, weil die Arbeitnehmer dies nicht explizit verlangten.
Die Folge: schlechtere Rente im Alter und bei Invalidität und keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Die nun vom Bundesrat beschlossene Änderung geht auf eine von der Suisseculture angeregt Intervention der Nationalrätin Christine Goll und darauffolgenden Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Suisseculture und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund zurück. Neu müssen in den Arbeitgeberkreisen Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich die AHV/IV/ALV-Beiträge für alle Einkommen, auch die kleinsten, abgerechnet werden. Für künstlerische Tätigkeit in andern Arbeitgeberkreisen, wie z.B. für eine Schauspielleistung zur Mitarbeiterschulung eines Spitals, deren Lohn unter 2‘200 Franken beträgt, muss der Arbeitnehmer nach wie vor explizit verlangen, dass die AHV/IV/ALV-Beiträge für ihn von der Arbeitgeberin abgerechnet wird, ansonsten er diesbezüglich zumeist leer ausgeht.


