Richtlöhne (Crew)

Richtlohnsystem

Lohnrunde 2008: Die Verhandlungen in der Paritätischen Kommission um eine gemeinsame Richtlohnliste sind im März 2009 gescheitert. Einzig der Verband GARP stimmte der Anpassung an die Teuerung zu. Die Diskussionen an der Generalversammlung und die anschliessende Mitgliederumfrage ergaben eindeutig, dass die Filmschaffenden des SSFV an der Anpassung der Richtlöhne an die Teuerung festhalten.

In der Folge distanziert sich das SSFV von der Branchenliste, die in der Paritätischen Kommission festgelegt wurde, und stellt seinen Mitgliedern eine angepasste Richtlohnliste zur Verfügung, bei deren ursprünglichen Wochen- und Tageslohnansätzen die Teuerung berücksichtigt wird.

Die SSFV-Richtlohnliste gilt ab 1. Juni 2009 und bleibt bestehen, bis sich die Paritätische Kommission wieder auf eine gemeinsame Liste einigt.

Bei den Richtlöhnen gibt es drei Lohnstufen aufbauend auf der Berufserfahrung festgelegt. Da es sich dabei um einen Systemwechsel handelt, wird die Paritätische Kommission die Erfahrungen der Umsetzung bei Vertragsabschlüssen auswerten und die neue Lohnliste nochmals behandeln.

Die aufgeführten Richtlöhne sind empfohlene Bruttolöhne zuzüglich Ferienentschädigung. Sie gelten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit nachgewiesener Berufserfahrung. Je nach Qualifikation des Mitarbeiters, Projekt- und Produktionsbedingungen sind die Löhne von Fall zu Fall mit den Produzenten auszuhandeln.

Ein Wochenlohn bezieht sich auf 50 Arbeitsstunden, ein Tageslohn auf 9 Arbeitsstunden.

Rabattsystem bei Tageslöhnen

Die reduzierten Ansätze dürfen nur zur Anwendung gebracht werden, wenn seitens der Produktion die Anstellungsdauer schon bei Buchung mit 5 oder mehr Tagen vereinbart wird. Die Anzahl der effektiv geleisteten Arbeitstage bestimmt den Rabattsatz für die gesamte Arbeitsdauer.

Die Ansätze für Überstunden und Nachtzuschläge berechnen sich auf Basis des zur Anwendung kommenden Tageslohnes.